Sehr geehrter Herr Holstein,
ich möchte als zuständiger LG Leiter der LG Bayern hierzu folgende Stellungnahme abgeben. Frau Großhauser ist sicher ein kritisches Mitglied des DNK die klare Meinungen vertritt, welche manchmal für die Vereinsführung unbequem sein können. Trotzdem oder gerade deswegen halte ich den Ausschluss einer der verdientesten und erfahrensten Züchter in Deutschland für völlig überzogen und unverhältnismäßig. Unbequeme Mitglieder haben den enormen Vorteil, Diskussionen in Gang zu halten und sich mit Vereins-/Sachfragen kritisch auseinander zu setzen. Nur so kann man den Verein lebendig halten um sich den notwendigen Veränderungen anpassen zu können. Dieses Verfahren wurde aus meiner Sicht bewusst bis zu diesem Punkt getrieben, um sich eines unbequemen Mitglieds zu entledigen. Was den Vorstand dazu veranlasst hat, entzieht sich meiner Kenntnis , lässt aber die berechtigte Vermutung zu dass es sich wahrscheinlich um persönliche Eitelkeiten handeln muss. Man braucht sich nur die Aussagen/ Vorgänge anzusehen, damit das klar wird. Auch wenn sich nicht alle nachstehenden Punkte direkt auf Frau Großhauser beziehen, so sind sie doch im Kontext zu betrachten und bieten ein dadurch schlüssiges Bild.- Wahl des Hauptzuchtwarts: „der Vorschlag des Vorstandes wurde niedergestimmt„. Was soll man von einer derartigen Wertung einer normalen Abstimmung halten.
- Artikel im Bären: „Weißwurst Affäre“ Da will ein Mitglied anlässlich seines Geburtstages Weißwürste spendieren, dann wird das als Bestechungsversuch des Richters ausgelegt, nur weil die Frau des Spenders die Richterin an diesem Tag ist. Dies wurde dann auch noch im Bären in Form eines Vorwortes breit getreten und damit eine ganze LG der Lächerlichkeit preis gegeben.
- Wenn sich Mitglieder Mehrheiten für ein bestimmtes sachliches Thema suchen und dies in Form eines Rundschreibens tun, wird das als „Rebellion und Aufhetzung zur Meuterei“ gewertet, statt es so zu sehen wie es ist. Nämlich das werben für Mehrheiten für eine bestimmte Sache! Wie sollen sich sonst Mehrheiten bilden??? Der Vorstand hat zur Veröffentlichung seiner Meinung den „Bären“. Diese Möglichkeit hat kein Mitglied. Im Gegenteil: Der Vorstand bestimmt auch noch den Inhalt der Klubzeitung und betreibt damit Zensur. Deshalb ist es natürlich gerechtfertigt dies auf andere Weise zu tun ,solange man dabei die Sachlichkeit beachtet.
- Es ist in keinem Fall akzeptabel, dass der Vorstand , wie in der Klubzeitung geschehen, Mitglieder öffentlich in Misskredit bringt und sich dann weigert eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.
- Schriftliche Stellungnahmen von Mitgliedern zu bestimmten Vorgängen werden als „Schmähschiften oder Pamphlete“ bezeichnet. Was sind das für Formulierungen?!
- Der Vorstand möchte zu einer bestimmten Zuchtfrage die Meinung der Mitglieder. Diese verbindet Er mit der „Vertrauensfrage“, weil Er ein paar Monate vorher in der DV in dieser Frage eine Niederlage erlitten hatte. Wenn die Fragestellung neutral gewesen wäre, wäre dies ein demokratischer Vorgang gewesen. Leider hat man die Frage so gestellt, dass das Ergebnis vorprogrammiert war. Dies ist suggestiv und hat deshalb keine Aussagekraft. Den Mitgliedern welche diesen Stil kritisieren, wird Illoyalität vorgeworfen und mit einem Ausschlussverfahren gedroht.
- Und weil man noch weitere Argumente braucht, wird Frau Großhauser unterstellt, dass Ihre Auffassung von bestimmten Zuchtthemen nur dem finanziellen Wohl Ihres Zwinger geschuldet ist. Dies ist einfach falsch und unfair.
Es gäbe sicher noch viele weitere Punkte, die ich hier jedoch nicht weiter aufzählen möchte.
Nun zu den „Verfehlungen“ von Frau Großhauser:
- Ahnentafeln und sich daraus ergebende Probleme: Frau Großhauser hatte sich erlaubt die neuen Ahnentafeln als unvollständig zu rügen. Das sich daraus ergebende Problem hätte man sicher sehr schnell, vollständig und emotionslos aufklären können. Weshalb hat man das nicht getan?
- Selbstanbietung als Richterin: Dieser Vorwurf ist geradezu lächerlich, wurde zwischenzeitlich mehrfach erläutert und aufgeklärt.
- Vertrauensfrage: Dieses Rundschreiben wurde nicht von Frau Großhauser unterzeichnet, sondern von anderen engagierten Mitgliedern, die diese Form der Fragestellung für falsch hielten. Selbst wenn sich Frau Großhauser mit dem Inhalt einverstanden erklärt und dies auch mitteilt, ist das eine Meinungsäußerung und erhebt sicher nicht den Tatbestand eines “ groben Verstoßes gegen Grundsätze der gemeinsamen moralischen Vorstellungen“.Zum Sachverhalt: Dieses Thema wurde in der letzten DV negativ abgestimmt. Weshalb der Vorstand diese Frage noch einmal stellt, obwohl die Mehrheit dagegen war, ist nicht ersichtlich. Ich habe oben ja schon auf die Form der Fragestellung hingewiesen, so dass ich mich nicht wiederholen muss. Es bleibt ja dem Vorstand unbenommen in Form eines neuen Antrages bei der nächsten DV seine Vorstellungen neu abstimmen zu lassen und damit den Weg frei zu machen seine Überzeugungen umsetzen zu können. Weshalb hat man nicht diese Möglichkeit in Betracht gezogen?
Alles andere hat sich aus den genannten „Verfehlungen“ welche Entscheidungsgrundlage für dieses Ausschlussverfahren sind „hochgeschaukelt“, weshalb ich mir eine Wertung hierzu erspare. Ein Ausschlussverfahren gem. § 19 der DNK Satzung sollte das allerletzte Mittel der Vereinsführung sein. Davor müssen alle anderen Möglichkeiten genutzt werden um Konflikte einvernehmlich zu regeln. Dass insgesamt 5 Ausschlussverfahren anhängig sind oder waren, zeigt ganz deutliche Spuren von Hilflosigkeit im Umgang mit kritischen Mitgliedern.
Fazit: Alle „Verfehlungen“ die Frau Großhauser vorgehalten werden sind Lappalien, künstlich hochgepuscht und in keinster Weise gerechtfertigt dieses Ausschlussverfahren durchzuführen. Es muss jedem Mitglied gestattet sein, seine Meinung zu äußern, sofern es sich um eine sachliche Auseinandersetzung handelt, was in diesem Fall sicher so war. Dass man für seine Position wirbt, gehört für mich zum Grundverständnis eines Vereinslebens und darf von einem Vorstand der die Vereinsführung sachlich und integrierend durchzuführen hat, nicht negativ bewertet werden. Es steht natürlich auch dem Vorstand frei, seine Position zu bestimmten Sachfragen zu äußern und Vorschläge zu machen wie man diese behandeln sollte. Dies bedeutet aber nicht, dass ein Vorstandsvorschlag oder eine bestimmte Haltung zu Themen dogmatisch umzusetzen ist.
Mein Vorschlag zur Lösung dieses Problems:
- Persönliches sachliches Gespräch mit Frau Großhauser unter Einbeziehung eines Mediators mit dem Ziel die Konflikte und Unstimmigkeiten auszuräumen. Dabei sollten persönliche Animositäten außen vor bleiben.
- Aussetzung des Ausschlussverfahrens.
Gerne bin ich bereit hierbei aktiv mitzuhelfen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine Lösung möglich ist, wenn die Bereitschaft dazu besteht.
Und noch eine letzte persönliche Anmerkung: Zur Politik des Vorstandes gehört u.A., zu integrieren, statt auszugrenzen. Mit anderen Worten, kritische Mitglieder aufzufordern mitzuarbeiten, statt Sie auszuschließen. Diese Mitglieder zeigen ja exakt das Engagement, das alle Vereine dringend brauchen um lebendig zu bleiben.
Mit freundlichen Grüßen Klaus Peter Hank